SEB
Unser Schulelternbeirat (SEB)
Schulelternbeirat 2024 bis 2026
Der Schulelternbeirat steht den Eltern und Erziehungsberechtigten mit Rat und Tat bei Fragen rund um den Schulbesuch an der Robert-Krups-Schule zur Seite. Sie erreichen die Mitglieder über das Schulsekretariat.
Schulelternsprecher:
Andrea Kneip und Jens Diehl
Mitglieder des Schulelternbeirats:
Andrea Theis, Louisa Scheer, Carina Blum, Sebastian Schmidt, Ralf Steffes, Olga Müller, Simone Wollenschläger, Melanie Reitz
Organistion
Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Die Einrichtung einer Elternvertretung ist vom Schulgesetz vorgeschrieben. Die Elternvertretung beginnt auf Klassenebene mit der Klassenelternversammlung. Dies sind alle Eltern der Kinder aus einer Klasse. Diese wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und dessen Vertreter. Auf Schulebene wird ein Elternbeirat gewählt. Wahlberechtigt hierzu sind alle Klassenelternsprecher und -vertreter sowie zwei in jeder Klasse zu wählende Wahlvertreter. Der Schulelternbeirat wiederum wählt aus seiner Mitte einen Schulelternsprecher sowie Mitglieder für den Schulausschuss und den Schulbuchausschuss.
Aufgabe
Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend – teilweise auch beschließend – mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
die Interessen der Elternschaft zu wahren,
Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.